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Was kostet ein Gutachten, eine Beratung oder eine Materialuntersuchung?
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Für die Sachverständigentätigkeit gibt es - bis auf wenige Fachbereiche und die Tätigkeit vor Gericht - keine Gebührenordnung. Mein Honorar berechnet sich nach aufgewendeten Stunden. Der Stundensatz hängt von der Schwierigkeit des Gutachtens und den besonderen Umständen des Falles ab. Nebenkosten werden gesondert berechnet.
Nach der gemeinschaftlichen Erstellung eines individuellen Werkvertrages werde ich für Sie tätig. Wobei Art und Umfang meiner Tätigkeit vorher von Ihnen und mir im Werkvertrag festgelegt werden.
Bei Beauftragung durch ein Gericht kommt das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG als pdf-Datei) zur Anwendung. Hierin sind Stundensätze von 50 € bis 95 € vorgesehen. Zusätzlich werden die Kosten für Fotokopien, Fotografien, sonstiges Material, Reisen, Übernachtungen und weitere Auslagen ersetzt.
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