Welche Kosten entstehen für ein Gutachten?


Für die Sachverständigentätigkeit gibt es - bis auf die Beauftragung durch Gerichte und Staatsanwaltschaften - keine Gebührenordnung. Mein Honorar berechnet sich nach aufgewendeten Stunden. Der Stundensatz hängt von der Schwierigkeit des Gutachtens und den besonderen Umständen des Falles ab. Nebenkosten werden gesondert berechnet.

 

Erst nach der gemeinschaftlichen Erstellung eines individuellen Werkvertrages werde ich für Sie tätig. Art und Umfang meiner Tätigkeit werden zuvor von Ihnen und mir bestimmt und in den Werkvertrag aufgenommen.

 

Bei Beauftragung durch Gerichte oder Staatsanwaltschaften kommt das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz 2021  zur Anwendung. Für die Ursachenermittlung und die Rekonstruktion von Unfällen werden 95 € bis 155 € pro Stunde vergütete (Sachgebiet 36). Zusätzlich werden die Kosten für Fotokopien, Fotografien, sonstiges Material, Reisen, Übernachtungen und weitere Auslagen ersetzt.

 

Setzen Sie sich mit mir in Verbindung. Ich berate Sie gerne und unverbindlich!